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LSG Hessen, 21.03.2006 - L 1 B 87/05 KR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 193 SGG
Kostenentscheidung bei Streitigkeit zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren; Inhalt und Umfang des Veranlassungsprinzips; Aufgaben des Rentenversicherungsträgers und der Pflegekasse bei der Feststellung der Rentenversicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen - L 1 B 87/05
- SG Gießen, 11.02.2005 - S 13 RJ 914/03
- LSG Hessen, 21.03.2006 - L 1 B 87/05 KR
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.01.2004 - 1 B 9.04
Anforderungen hinsichtlich der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2006 - L 1 B 87/05
Ob und in welchem Umfang Kosten zu erstatten sind, ist nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens diese Ermessensentscheidung nach § 193 SGG nicht nur im Hinblick auf das Vorliegen eines Ermessensfehlers des Sozialgerichts nachzuprüfen ist; vielmehr ist die Entscheidung des im Rechtszug untergeordneten Gerichts von dem Senat uneingeschränkt zu überprüfen (Hessisches Landessozialgericht -HLSG -, Beschluss vom 28. Dezember 2005 -L 1 B 9/04 KR).
- LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 P 13/07
Rentenversicherungspflicht - Pflegeperson - Ermittlung des zeitlichen Umfangs der …
Insoweit habe die Pflegekasse diese Vorfrage der Versicherungspflicht abschließend zu klären (Hinweis auf Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2006, L 1 B 87/05 KR).